Datenschutzfachkraft

Im Zuge des Inkrafttreten der EU-DSGVO seit dem 25.05.2018 und dem BDSG-neu gelten einige gesetzliche Änderungen, die Freiberufler und vor allem aber Unternehmen betreffen.

Nicht nur der Webauftritt muss daher hinsichtlich der Datenschutzerklärung und dem Umgang mit den online empfangenen und zu verarbeitenden Daten überarbeitet werden, auch für den Ablauf im Betrieb gilt es Maßnahmen zu treffen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

Die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis, die Einholung der erforderlichen Einwilligungen von Neu- und Bestandskunden sind nur zwei Beispiele für den Handlungsbedarf, den die Datenschutzgrundverordnung mit sich bringt.

Ich bin DEKRA-zertifizierte Datenschutzfachkraft und berate Unternehmen sowie Ärzte und Apotheken bei Fragestellungen hinsichtlich des Datenschutzes im jeweiligen Fachbereich, so auch im Rahmen eines ersten Audits und darauffolgenden Schulungen. Darüber hinaus werde ich als externe Datenschutzbeauftragte für Sie tätig. Siehe auch main-pointconsulting.de.

Auch bei negativen Bewertungen im Internet und deren Löschung (Jameda, Google) stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang zur Seite.